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Schilderwald

Parkverbot

Foto

Wer darf hier wann und warum parken oder halten?

Das Zeichen 283 ganz oben verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn, das Zusatzschild darunter beschränkt dies auf die Zeit von 13 bis 9 Uhr.
Das Zeichen 286 darunter verbietet das Halten über 3 Minuten (länger ist zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen erlaubt) auf der Fahrbahn. Das erste Zusatzschild beschränkt die Gültigkeit dieses Schildes auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr.
So weit so klar, oder? Wenn nur diese Schilder vorhanden wären, wäre zumindest klar, wann was verboten ist.

Die nächsten beiden Zusatzschilder stiften jedoch erhebliche Verwirrung: Auf welches Schild beziehen sie sich?
Ist das Parken am Wochenende nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr erlaubt oder ganztägig?
Worauf bezieht sich die Beschränkung auf Personenkraftwagen? Laut StVO § 41 Abs. 2, Satz 5 enthalten Zusatzschilder Beschränkungen oder Ausnahmen der Ge-/Verbote der Schilder, zu denen sie gehören? Beschränkt dieses Zusatzschild also die Gültigkeit von Zeichen 286 auf PKW? Dürfen dann täglich von 9 bis 13 Uhr hier LKW und andere Fahrzeuge parken? Oder sogar immer, wenn es sich auch auf Zechen 283 bezieht?

Hier darf ohnehin niemand parken ...

Im Bildhintergrund ist bereits das nächste Halteverbotsschild zu erkennen. Die Bedeutung der Schilder im Vordergrund endet also bereits dort, in rund 30 Metern Entfernung.
Direkt hinter dem Schildermast folgt eine Einfahrt, vor der das Parken ohnehin verboten ist. Daran an schließt sich eine Bushaltestelle, 15 Meter vor und hinter Zeichen 224 ist das Parken ebenfalls verboten.

... oder etwa doch?

Allerdings steht hier ja ein Zusatzschild "Parken Sa und So erlaubt". Kann dieses Zusatzschild die Parkverbote von Einfahrt und Bushaltestelle aufheben oder möchte es nur Verwirrung stiften?

Zu viel Blech!

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen maximal drei Verkehrsschilder an einem Mast angebracht werden. Das ist hier so gerade noch der Fall. Allerdings sind alles drei Vorschriftszeichen, von denen es maximal zwei sein sollen …

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO sollten maximal zwei Zusatzschilder (auch zu verschiedenen Schildern) an einem Mast zu finden sein. Außerdem muss die Zuordnung zu den Zeichen eindeutig sein ...

Zeichen 237 hängt ganz unten und droht so, obwohl es sich als einziges an den fließenden Verkehr richtet völlig unterzugehen. Abgesehen davon endet der Radweg an diesem Schild oder wird zumindest durch die Gestaltung der Einfahrt unterbrochen. Im Bereich der Bushaltestelle ist ein sicheres Radfahren auch eher nicht möglich …

Fazit

In der Duisburger Straßenverkehrsbehörde scheint wohl ein Schildbürger tätig zu sein. ;-)

Aufgenommen von Jochen Schönfisch Ende März 2003 in Duisburg-Ruhrort.


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